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Elektrokontrollen

Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung NIV sind Eigentümer*innen für die Sicherheit ihrer elektrischen Anlagen verpflichtet. Gerne kontrollieren wir als unabhängiges Kontrollorgan Ihre Elektroinstallationen und erledigen sämtlichen administrativen Aufwand für Sie.

Schlusskontrollen

Bei allen neu erstellten elektrischen Installationen in sämtlichen Bauten ist eine Schlusskontrolle vorgeschrieben, welche wir gerne für Sie ausführen.

Abnahmekontrollen

Zusätzlich zur Schlusskontrolle ist bei allen Bauten, ausser Wohnhäusern, nach Fertigstellung der elektrischen Installationen eine Abnahmekontrolle notwendig, die wir als unabhängiges Kontrollorgan gerne für Sie durchführen.

Periodische Kontrollen

Eigentümer von elektrischen Installationen sind verpflichtet, ihre Anlagen aus Sicherheitsgründen regelmässig überprüfen zu lassen. Sie werden dazu von ihrer Netzbetreiberin schriftlich aufgefordert. Die Abstände sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und betragen beispielsweise 20 Jahre bei einem Einfamilienhaus oder 10 Jahre bei Gewerbebauten.
Gerne beraten wir Sie, wenn Sie von ihrer Netzbetreiberin eine Aufforderung zum Erbringen des Sicherheitsnachweises erhalten haben.

Weitere Kontrollen

Gerne führen wir für Sie auch weitere Kontrollen, wie etwa die Prüfung von Elektroanlagen auf Schiffen oder Yachten, Stichprobenkontrollen, Kontrollen bei Handänderungen sowie die Abnahmekontrollen von PV-Anlagen durch.

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